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Mainzer Polizei nutzte Daten der Luca-App Ermittlungen zu Todesfall
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#2
geschrieben 09. Januar 2022 - 09:12
spätestens dem Gesundheitsamt müsste doch die Information vorliegen, dass da keine Informationen herausgegeben werden dürfen die nicht dem Zweck der Corona-Kontaktverfolgung dienen.
Es sei denn, dass unter falschem Vorwand die Informationen abgefragt wurden.
Es sei denn, dass unter falschem Vorwand die Informationen abgefragt wurden.
#3
geschrieben 09. Januar 2022 - 20:01
Das war doch irgendwie zu erwarten, dass die Polizei versucht auf die Daten zuzugreifen. Und das sogar schafft.
Andererseits muss man sich fragen, warum polizeilich Zugriffe nicht in bestimmten Ausnahmefällen zulässig sein soll. Schließlich ging es immerhin um die Klärung eines Todesfalls.
Andererseits muss man sich fragen, warum polizeilich Zugriffe nicht in bestimmten Ausnahmefällen zulässig sein soll. Schließlich ging es immerhin um die Klärung eines Todesfalls.
#4
geschrieben 11. Januar 2022 - 17:52
Spätestens wenn ein Verdächtiger damit seine Unschuld beweisen kann, ist das gar nicht mehr sooooo schlecht.
Bauernregel: Regnets mächtig im April, passiert irgendwas, was sich auf April reimt.
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