
Verschlussnasen brechen nicht einfach ab?
Eine Frage, die in erster Linie banal erscheint. Banal. So beginnt auch mein kleiner Leidensweg, nachdem sich ein Schnappverschluss meines Notebookakkus überraschenderweise in Wohlgefallen auflöste. Die bis dahin so hochgelobte, weil günstig und dennoch passgenaue, Notebookbatterie saß jetzt also nur noch waklig in ihrem "Wirt".
Gekauft hatte ich den Akku über den Amazon Marketplace bei Buzztrade Ltd. im Januar dieses Jahres und überrascht wurde ich von der Materialschwäche nicht einmal 5 Monate später.
"Wozu gibt es die gesetzliche Gewährleistung" war mein erster Gedanke. Ein Blick in den Gesetzestext ließ dann auch die Hoffnung keimen. Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass ich den Schaden verursacht habe. Ja, sogar von Rücktransportkosten, die der Händler bzw. Hersteller zu tragen hat, war hier die Rede. Im Grunde sieht das alles ganz gut aus, für den deutschen, den europäischen Verbraucher! Ich war frohen Mutes und verfasste einen Brief an den Händler, an den mich ein grosser, deutscher, internationaler Online-Buch-Und-Mehr-Händler vermittelt hatte.
Ich bat höflich aber bestimmt um einen Austausch der "defekten Sache".
Doch das, was der Händler von mir verlangte, war vorerst nur ein Foto des defekten Akkus bzw. der fehlenden "Verschlussnase". Prompt schickte ich ihm dieses. Und prompt kam die Antwort. Ich hätte den Akku fallen gelassen und den Schaden selber zu verantworten.
Hm. Ich schaute mir den Akku an und suchte nach Fallspuren. Ungesunde Spaltmaße oder abgeplatze Kanten dürften Indiz genug für einen kräftigen Stoss sein. Zumal die Nase bei der kleinsten Berührung in das Gehäuse zurück fährt. Nichts dergleichen. Moment mal - Beweislastumkehr?
Nicht mehr ganz so höflich, aber immer noch bestimmt wies ich den Händler darauf hin. Und nicht mehr ganz so höflich aber immer noch bestimmt verweigert er den Umtausch.
Also bat ich den grossen, internationalen Buch-Und-Mehr-Händler um Rat, der mich ja schließlich an den kleinen Händler vermittelt hatte. Man muss ja nicht alles auf die mittelständischen Unternehmen abwälzen, wenn diese schon als Motor unserer Wirtschaft fungieren sollen.
Ich schilderte dem "grossen Händler" also die Sachlage und erwähnte auch, dass der "kleine Händler" den Austausch verweigere und mit welcher Begründung er das tue. Amazon reagierte schnell und akkurat.
Der "grosse Händler" informierte mich nun, dass er sich mit dem "kleinen Händler" in Verbindung setzen wolle um die Sache zu klären. 2 Tage später kam er wohl auch zu der Erkenntnis, dass der "kleine Händler" nicht zur Kooperation bereit sei. Ich wurde gebeten mich doch direkt an den Hersteller zu wenden.
Da fuer dieses Produkt die durch den Hersteller gewaehrleistete Garantie noch gilt, bitten wir Sie, den Hersteller zu kontaktieren.
Mittlerweile Zähneknirschend machte ich mich nun im Internet auf die Suche nach dem Hersteller des Akkus. Was nicht einfach war. Denn jeder Internetshop möchte Akkus des Herstellers verkaufen, aber bis ich auf die Seite des irischen Herstellers gelangte, dauerte seine Zeit, ließ mich aber auch wieder Hoffnung schöpfen.
Im höflichsten Englisch schilderte ich mein Problem nun dem Hersteller. Binnen weniger Tage erhielt ich die freundliche Antwort, dass ich mich doch bitte an den Händler wenden solle, der mir die Batterie verkaufte hatte.
Dem leichten Zucken meiner Mundwinkel folgte das wütende Zusammenkneifen der Augen. Ich blieb ruhig und leitete die englische Nachricht wortlos an den "grossen Händler"weiter.
Drei Tage später erhielt ich Post. Der Text kam mir verdächtig bekannt vor.
Da fuer diese Ware die durch den Hersteller gewaehrleistete Garantie noch gilt, bitten wir Sie, den Hersteller bezueglich der Reparatur der Ware zu kontatkieren.
Mit einem nun nicht mehr ganz so höflichen Kommentar bzgl. der Übersetzung der Email leitete ich die englische Antwort vom Hersteller erneut zum "grossen Händler".
Die Antwort folgte und war nun um den Wortlaut "auch wenn dieser Sie vorerst auf Ihren Verkaeufer verweist." ergänzt.
Ich erinnerte mich an den Anfang zurück, als ich mir den Inhalt der Gesetze zum Verbraucherschutz nochmal auf der Zunge zergehen ließ. Dieser süße Geschmack vom erhofften, schnellen Erfolg wandelte sich binnen weniger Tage in einen bitteren, pelzigen Belag.
Also wandte ich mich wieder an den irischen Hersteller und schilderte diesem die Sachlage erneut. Im feinsten Englisch. Meine Mühe wurde "belohnt". Ich wurde an ein "After-Sales-Department" in Irland verwiesen, an das ich nun die Batterie und sämtlichen Schriftverkehr senden soll.
Die Bitte, ob ich für diesen Versand einen Paketschein erhalte, verkniff ich mir.
Eine letzte, allgemeine Beschwerdemail an Amazon wurde, gewohnt "automatisiert", beantwortet. Man kümmert sich. Man meldet sich. Bitte haben sie Geduld.
Dieser Beitrag wurde von tyler! bearbeitet: 13. Juli 2008 - 21:31