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Wlan-betreiber Laut Olg Frankfurt Nicht Verantwortlich


#1 Mitglied ist offline   tyler! 

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geschrieben 14. Juli 2008 - 15:18

Hatte schonmal n fertigen Text verfasst und als News eingesandt, schien aber nich so wichtig für die Hauptseite zu sein. Hab jetzt keine Lust den nochmal zu verfassen, daher nur Quelle und n kleiner Auszug

Gelesen bei Heise

Zitat

Der Streit um die rechtlichen Folgen eines offenen WLAN setzt sich fort. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt schränkte in einer aktuellen Entscheidung die Haftung des WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich ein und hob das anders lautende Urteil der Vorinstanz auf.


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