da mir bereits einige Male bei kniffligen Auto-Themen geholfen wurde, möchte ich es gerne wieder probieren und euch zum Thema "Stilllegen eines Autos" was fragen.

Aus beruflichen Gründen ist meine Schwester verzogen und benötigt vorrübergehend kein Auto mehr.
Jetzt soll ich nächste Woche das Auto bei der Zulassungsstelle stilllegen lassen. Soweit auch alles klar, jetzt hätte ich jedoch noch einige finanzielle Fragen:
KFZ-Versicherung zurückverlangen
Dürfte soweit kein Problem darstellen.
KFZ-Steuer zurückverlangen
Ist das möglich? Da ja die Steuer immer ab Zulassungstag läuft (Anfang des Jahres), ist ja erst die Hälfte "genutzt" worden - was passiert mit den restlichen 6 Monaten? Sind ja immerhin auch über 100 €.
Schadenfreiheitsklasse SF-Klasse übernehmen nach wieder Anmeldung
Wie verhält es sich mit der SF-Klasse? Da wir derzeit ja Ende Juli haben, sind ja bereits mehr als 6 Monate des Jahres um - in einigen Quellen heißt es, dass man dann die nächsthöhere SF-Klasse bei Wiederantreten der Versicherung mitnehmen kann. Ist dem prinzipiell so? Werde das morgen mit der HUK mal abklären.
Hoffe es kann mir jemand vorab schon eine kleine Eingliederung der Fragen geben, damit ich nicht ganz blanke dortstehe und Ansprüche (zuviel geleistete Zahlungen) einfach zum Fenster rauswerfe.
Habe hier einige Quellen gefunden - ob diese jedoch noch gültig sind und ob sie auch allgemein gelten?
SF-Klasse, KFZ-Steuer, SF-Klasse
Danke und noch einen schönen sonnigen Sonntag.
Gruß, Sebastian.
