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Eigenkündigung ich kann die Frist nicht einhalten


#1 Mitglied ist offline   Stad 

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geschrieben 27. August 2009 - 10:55

Hey, ich habe gestern erfahren, dass ich einen Schulplatz bekommen habe.
Nun habe ich gekündigt. Mir wurde allerdings gesagt, dass ich eine Kündigungsfrist habe (laut Google: 2 Wochen in der PRobezeit)
Montag ist allerdings Schulbeginn.

Kann ich einfach zur Schule gehen? Ich verzichte natürlich auf mein Gehalt oder kann das rechtliche Folgen haben. Im Vertrag stehen keine Vertragsstrafen , außer im Wettbewerbsverbot.

Leider finde ich nur bei google Konsequenzen für den Arbeitgeber.

Hilfe!

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#2 Mitglied ist offline   renegade2k 

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geschrieben 27. August 2009 - 11:13

Es kann auch andere Konsequenzen haben, wenn du einfach nicht bei der Arbet erschienst ...
Du kannst zwar keine Vertragsstrafe kriegen, weil es, wie du selbst sagst, nicht im Vertrag vermekrt ist, aber der Arbeitgeber kann dich auf Schadensersatz verklagen, weil er beispielsweise eine Andere Person für eine Woche einstellen musste, die deine Arbeit übernommen hat.
- Vista x64 Multilanguage Update Pack : ist oben ;) -

#3 Mitglied ist offline   Einheit12 

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geschrieben 27. August 2009 - 13:03

Außerdem wird das auch irgendwo vermerkt in nem Register und wenn du dich später mal bewirbst auf n Job, dann schaut der Arbeitgeber erst mal da rein da steht dann nach 2 Wochen gegangen, oder während der Kündigungsfrist nicht erschienen, dann hat dein neuer Einstellungsleiter gleich ein schönes Bild von dir ^^, weil der dann wahrscheinlich auch bei der Firma bei der du gekündigt hast anruft und sich mit denen austauscht.

#4 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 27. August 2009 - 13:32

Beitrag anzeigenZitat (Einheit12: 27.08.2009, 14:03)

Außerdem wird das auch irgendwo vermerkt in nem Register und wenn du dich später mal bewirbst auf n Job, dann schaut der Arbeitgeber erst mal da rein da steht dann nach 2 Wochen gegangen, oder während der Kündigungsfrist nicht erschienen, dann hat dein neuer Einstellungsleiter gleich ein schönes Bild von dir ^^, weil der dann wahrscheinlich auch bei der Firma bei der du gekündigt hast anruft und sich mit denen austauscht.


Auch wenn es mit dem Datenschutz immerweiter Bergab geht, sowas gibt es nicht für die breite Öffentlichkeit.


TOPIC: Einfach so fern bleiben geht nicht! Klär das mit Deinem Chef, wenn keine Klärung möglich ist, kläre das mit der Schule und lass Dich solange freistellen.


greets
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#5 Mitglied ist offline   Einheit12 

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geschrieben 27. August 2009 - 14:43

Beitrag anzeigenZitat (wieselding: 27.08.2009, 14:32)

Auch wenn es mit dem Datenschutz immerweiter Bergab geht, sowas gibt es nicht für die breite Öffentlichkeit.


Doch das Arbeiterregister oder so wo du registriert bist als Arbeitnehmer, bzw Auszubildender. Das können die Arbeitgeber einsehn, die müssen dich auch registrieren dort, zumindest bei mir wars so

#6 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 27. August 2009 - 15:09

Beitrag anzeigenZitat (Einheit12: 27.08.2009, 15:43)

Doch das Arbeiterregister oder so wo du registriert bist als Arbeitnehmer, bzw Auszubildender. Das können die Arbeitgeber einsehn, die müssen dich auch registrieren dort, zumindest bei mir wars so



Es gibt kein Deutschlandweites "Arbeitsregister" wo Arbeitgeber reinschreiben wie böse doch der Arbeitnehmer ist. Es gibt vielleicht bei Konzernen solche Register wo die Fehl-, krank-, urlaubszeiten etc hinterlegt sind. Wo auch immer Du dich registriert hast, Datenschutzrechtlich hätte ein solches Register auch in Deutschland keine Grundlage!

greets
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#7 Mitglied ist offline   timmy 

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geschrieben 27. August 2009 - 15:47

Ich bin mir auch garnicht sicher, ob man die 2 Wochen verkürzen darf, auch wenn beide Parteien zustimmen würden.
Eine Lösung wäre dann wohl ein Aufhebungsvertrag.
http://de.wikipedia....fhebungsvertrag
Nur wenn der Arbeitgeber nicht will, dann wirst du wahrscheinlich mit der Schule verhandeln müssen.

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