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Fake ersteigert Rechtliche Schritte


#1 Mitglied ist offline   Jan-Hendrikscholz 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 13:14

Hi.

Meine erster, bei ebay ersteigerten Artikel waren InEars von Bose.
Schon am Anfang lief einiges schief. Ich bekam die Ohrhörer erst gar nicht.
Dann habe ich mit Schadensersatz (statt der Leistung) gedroht und siehe da: Das Paket kam Mitte November an - die Auktion endete am 28.10. Aber irgend eine Antwort auf meine Nachfragen kam nicht.

Habe die Ohrhörer auch benutzt und auch für ein Original gehalten. Allerdings wurde der rechte Ohrhörer mit der Zeit immer leiser und verlor an Bass.
Ich habe mit Bose gesprochen, die wollten das Kaufdatum von ebay, auch wenn es eine Auktion war. Also habe ich die InEars hingeschickt und 2 Tage später auch eine Antwort bekommen:
Es handelt sich um einen Fake! Ich könne Bose Informationen zur Verfügung stellen und Originale für den halben Preis bekommen, oder versuchen, den Kaufpreis zurückzufordern.

Die Sache mit dem halben Preis finde ich nett, aber ich möchte die Verkäuferin, die mich ja um 64 € (ebay-Preis) betrogen hat, irgendwie zur Rechenschaft ziehen.

Kennt ihr euch da irgendwie mit aus? Mit meiner örtlichen Polizei habe ich gesprochen und eine Strafanzeige würde zur Staatsanwaltschaft gehen. Die regelt den Rest. Das bringt mir ja allerdings nicht, weil die Strafe an den Staat und nicht an mich gezahahlt wird.
Interessant wäre vielleicht auch, ob ich irgendwie klagen könne....

Schonmal vielen Dank für eure Antworten. Mache mir ziemlich Vorwürfe überhaupt ebay benutzt zu haben...

Grüße
Jan-Hendrikscholz

Dieser Beitrag wurde von Jan-Hendrikscholz bearbeitet: 12. Dezember 2010 - 13:15

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#2 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 13:56

relativ einfach:

A: hoffe du hast nicht an einer PRIVAT-AUKTION teilgenommen
B: hoffe du hast per PayPal gezahlt


Dann:

Logge dich bei PayPal ein und melde ein Problem (muss innerhalb von glaub 4Wochen ab Erhalt der Ware erfolgen) und verlange dein Geld zurück

#3 Mitglied ist offline   Jan-Hendrikscholz 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 14:27

Leider war es eine Privatauktion...

Das mit Paypal habe ich versucht. Allerdings weigert sich Paypal einen weiteren Konfliktfall ( der Erste war die Nicht-Lieferung)nentgegenzunehmen. Auch ein Anruf bei der Hotline am Donnerstag hat auch nichts gebracht. Die Frist (45 Tage) für den Konfliktfall wäre doch eingehalten ^_^

Dieser Beitrag wurde von Jan-Hendrikscholz bearbeitet: 12. Dezember 2010 - 14:30

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#4 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 14:32

oh... Privatauktion...

Da lasse ich persönlich lieber die Finger von weg wenn Makenklamotten zu Spottpreisen angeboten werden...

Ich sage es dir nur ungern aber: Da hast du keine Changse wenns um "Geld-Zurück" geht.

Gebrauchte Sachen ja gerne über privat... aber sowas nicht.

Mein Tipp: Merke es dir für die Zukunft denn das gezahlte Geld wirst du sehr warscheinlich nie wieder sehen.

Gruß,

Stefan

#5 Mitglied ist offline   Airboss 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 14:43

Zitat

Kennt ihr euch da irgendwie mit aus? Mit meiner örtlichen Polizei habe ich gesprochen und eine Strafanzeige würde zur Staatsanwaltschaft gehen. Die regelt den Rest. Das bringt mir ja allerdings nicht, weil die Strafe an den Staat und nicht an mich gezahahlt wird.
Interessant wäre vielleicht auch, ob ich irgendwie klagen könne....


1. Straftatbestand muß festgestellt werden und der oder die "Betrüger" müssen verurteilt werden, dann
2. mußt Du Zivilklage einreichen, um Deine Ansprüche - incl. Anwalts- und Gerichtskosten - geltend zu machen

Aber: Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand! => Empfehlung => Hr. Schwenn!!! ^_^
O <<<------------------------------- NSA! - Anschluß für Sonden ------------------------------->>> O

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#6 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 14:44

mail die Verkäuferin an und sag ihr den Stand den du von Bose hast,das es Plagiate sind,wenn sie dir innerhalb einer von dir gesetzten Frist, das komplette Geld nicht zurück überweißt wirst du rechtliche Schritte gegen sie einleiten.Drohe ihr auch mit Anwalt und Staatsanwalt bzw.Anzeige wegen Betrugs.
Ich denke nicht das die Verkäuferin sich wegen 64€ soviel Streß macht und dir dann eher das Geld zurück überweist.

#7 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 15:03

Wenn es Dir in erster Linie um das Geld geht, dann würde ich Dir rechtlich empfehlen es erstmal so zu versuchen und genau so vorzugehen, wie nip vorgeschlagen hat. Wenn es Dir aber in erster Linie ums Prinzip geht, dann geht zur Polizei zeig sie an. Und bitte informiere uns wie es ausgegangen ist ...

#8 Mitglied ist offline   Jan-Hendrikscholz 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 16:39

Die Verkäuferin ist mir sowieso suspekt.
Gründe:
1. Sie antwortet auf nichts. Und das auf beiden Accounts (siehe 2.)
2. Sie hat unter gleichem (reellem) Namen, unter gleicher Adresse auch einen Shop für Tierzubehör (oder so)
3. Sie hat durch die Bank gute Bewertungen, so um die 96 %. Meine sticht da etwas heraus.

Und: Sie hat schon mehrere von den Ohrhörern verkauft!

Wenn jemand den ebay-Account von ihr mal sehen möchte --> PN, verlinken ist mir zu heiß.

Ich habe ihr im ebay eine Nachricht geschrieben.. auf beide Accounts. Allerdings schon gestern und jeweils ohne Fristsetzung. Sollte ich das noch nachholen und damit gleich die Rückbuchung einfordern?

Mal eine Systemfrage: Kann sie im Paypal auf mein Konto einfach zurückbuchen? Oder muss ich ihr meinen Paypal-Namen noch nennen?
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#9 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 16:59

 Zitat (Jan-Hendrikscholz: 12.12.2010, 16:39)

?

Mal eine Systemfrage: Kann sie im Paypal auf mein Konto einfach zurückbuchen? Oder muss ich ihr meinen Paypal-Namen noch nennen?

sie kann ohne weiteres das Geld zurück überweisen,hatte das auch mal ausserhalb von eBay gehabt,das der Verkäufer nicht genug von dem Artikel hatte und mir den Rest des Geldes wieder zurück auf mein paypal Konto überwiesen hatte.

#10 Mitglied ist offline   Jan-Hendrikscholz 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 22:46

Habe mich jetzt zu diesem Plan entschlossen:

- Bis morgen Abend abwarten, ob eine Nachricht kommt
- Dienstag: Letzte Aufforderung zur Zahlung mit Frist bis Samstag, 18.12.2010
- Dienstag, 21.12.: Gang zur Polizei wegen Strafanzeige
- In der Woche auch noch: Beratung durch nen Anwalt, meine Eltern haben eine Rechtsschutzversicherung und da ich noch bei denen mit im Haus wohne, darf ich die mit nutzen.

Natürlich hoffe ich auf eine Rückzahlung... Glaube aber nicht dran.
Habt ihr irgendwelche Bedenken? Mache sowas auch zum ersten und hoffentlich letzten Mal. ^_^
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#11 Mitglied ist offline   nobody is perfect 

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geschrieben 12. Dezember 2010 - 22:55

ich denke das ist der richtige Weg


bin bei eBay seit dem 02.11.02 und habe bis jetzt noch keine negative Erfahrung gemacht,egal ob als Käufer oder Verkäufer.
Ist natürlich scheiße wenn man den ersten Artikel dort ersteigert hat und direkt an so ein Ars.... gerät ^_^

#12 _I Luv Money_

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geschrieben 13. Dezember 2010 - 12:09

Wie teuer wären die Kopfhörer denn bei einem "richtigen" Händler gewesen?

Auf dem zivilrechtlichen Weg solltest du dein Geld wieder bekommen, handelt sich ja definitiv um Betrug. Nur ob es den Aufwand Wert ist für 64€ ist die Frage. Bist du denn Rechtschutsversichert? Dann würde ich erstmal zum Anwalt gehen und schauen was der dazu sagt.

Ich wurde bei Ebay auch noch nicht betrogen, allerdings kaufe ich auch keine hochwertigen Dinge dort sondern nur Kleinkram.

Dieser Beitrag wurde von I Luv Money bearbeitet: 13. Dezember 2010 - 12:16


#13 Mitglied ist offline   Jan-Hendrikscholz 

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geschrieben 13. Dezember 2010 - 17:01

Zitat

Wie teuer wären die Kopfhörer denn bei einem "richtigen" Händler gewesen?


Sie kosten 78,00 € + 6,50 € Versand bei Bose online... Der Unterschied ist nicht gerade groß.. Ich weiß ^_^

Rechtsschutzversichert bin ich über meine Eltern, habe ich schon geschrieben...

Eine Antwort von ihr habe ich noch nicht. Sollte ich die "letze Aufforderung" vielleicht per Einschreiben mit Rückschein machen?
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#14 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 13. Dezember 2010 - 17:14

Bedenke dass bei vielen Rechtsschutzversicherungen ein Selbstbehalt dabei ist (der dürfte über 64€ liegen). Ausserdem kann die Versicherung bei einem Streitwert von 64€ die Zahlung eh verweigern, versteife dich also nicht darauf dass die was übernehmen!

greets
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#15 Mitglied ist offline   Jan-Hendrikscholz 

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geschrieben 13. Dezember 2010 - 19:22

@Wiesel:
Guter Hinweis! Ich habe meinen Vater sofort mal drauf angesprochen. Er hat einen Vertrag mit 150 € Selbstbeteiligung... Also lohnt sich DIESER Weg nicht. Eine Anzeige würde sie trotzdem von mir kassieren, auch wenn ich davon nichts habe.

Zum Betrag: Für mich ist das schon ein bisschen. Bin zurzeit in Ausbildung in unserer Landkreisverwaltung und da könnte auch mein Rechtsempfinden herkommen... Mich wurmt es ziemlich, dass diese *hust* nette *hust* Verkäuferin mit meinem Geld jetzt "auf und davon" ist.
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