WinFuture-Forum.de: [frage] Betreffend Gez :( - WinFuture-Forum.de

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[frage] Betreffend Gez :( GEZ hat uns angeschrieben was tun ?


#1 Mitglied ist offline   Untot 

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geschrieben 15. November 2004 - 19:05

Guten Abend

ich wohne seit 01.08.04 mit meiner Freundin zusammen,
nun hat Sie einen brief von der GEZ bekommen,
Betreff: Rundfunkgeräte in Zweit- und Nebenwohnungen: Anmelden ist Pflicht!
Sollen bis zum 01.12 Antworten.
Nun ist es so das meine freundin kein einkommen hat, da Sie noch Abi macht, das einzigste was Sie bekommt ist was Geld von ihrem Vater, doch ich habe gehört das muss Sie nicht angeben da das wohl nicht als einkommen zählt.
Nun ist es So das ich zur zeit eine Umschulung mach, bekomme gerade mal den mindestsatz d.h. 107 eur in der Woche, habe ein Auto auf mich angemeldet, was sollen wir machen?
Ein bekannter meinte einfach nicht zurückschreiben,
aber das mir irgendwie zu gefährlich, wir haben uns auch nen antrag auf befreiung gehollt doch mir wurde gesagt wenn ein auto auf mich angemeldet ist dann würde der nicht durchgehen, das Auto ist alt der wert ist max 700 eur.
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet den wenn wir das auch noch zahlen müssten wäre echt mies ist so schon knapp genug.

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#2 Mitglied ist offline   born2flame 

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geschrieben 15. November 2004 - 19:12

Zitat (Untot: 15.11.2004, 19:05)

Ein bekannter meinte einfach nicht zurückschreiben,
aber das mir irgendwie zu gefährlich

Warum?

Dir kann keiner was, du hälst kein Empfangsgerät bereit und fertig.
Das kann man nicht messen, das findet so keiner raus und und in deine Wohnung musst du auch niemanden rein lassen.

Wenn du zwingend antworten möchtest kannst du auch schreiben das ihr kein Empfangsgerät bereit haltet, wenn du aber mal eins kaufst du dieses dann natürlich anmeldest, dann sollten sogar die Briefe aufhören.

Ich gehe natürlich davon aus das du wirklich kein Empfangsgerät hast, sonst wäre das hier nämlich ein böses Posting. :D :D :D ;D ;D

PS: Ich habe mal gehört der Befreiungsantrag fällt ab 2005 eh flach, aber ich habe keine Ahnung ob das wirklich so ist. Aber bei Harz4 kann ich mir alles vorstellen. :D

#3 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 15. November 2004 - 19:32

eure einkommensverhältnisse müssen geprüft werden. wenn euer einkommen unter dem bedarf liegt dann werdet ihr von der gez befreit.

in dieser berechnung(sozialhilfeantrag) wird auch eine mögliche einkommensmöglichkeit über die eltern geprüft. man guckt eben wo was zu holen sein könnte, auch bei anderen ämtern.

leider lässt sich die sache auch schlecht schätzen.
Admin akbar

#4 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 15. November 2004 - 19:41

Einfach ignorieren und in den Rundordner (Papierkorb)!

#5 Mitglied ist offline   born2flame 

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geschrieben 15. November 2004 - 19:45

Zitat (shiversc: 15.11.2004, 19:32)

in dieser berechnung(sozialhilfeantrag) wird auch eine mögliche einkommensmöglichkeit über die eltern geprüft. man guckt eben wo was zu holen sein könnte, auch bei anderen ämtern.

leider lässt sich die sache auch schlecht schätzen.

Ist exakt geregelt:

Aktuelle Regelung (voraussichtlich bis 31.03.2005)

Es wird zwischen zwei Haushaltsarten unterschieden, der Privathaushalt und die Lebensgemeinschaft.

Wenn Ihr alleine oder bei den Eltern wohnt ("Privathaushalt") und Euer Einkommen über dem 1,5-fachen des Sozialhilfesatzes liegt, müsst Ihr Eure eigenen Rundfunkgeräte anmelden. Egal wieviele Rundfunkgeräte vorhanden sind, nur für ein Radio und/oder Fernseher müsst Ihr zahlen. Der Sozialhilfesatz (Stand 2004) liegt zwischen 282/283 € (Ost, Sachsen-Anhalt 285 €) und 296/297 € (West+Berlin, Ausnahme Bayern: 287 €), als Einkommen dürft Ihr also je nach Bundesland zwischen 423 und 445 Euro haben.

Als Einkommen gilt das Euch zur Verfügung stehende Geld (egal, ob durch Jobben, Eltern oder BAföG). Da das ganze an den Sozialhilfesatz angelehnt ist, dürft Ihr davon zunächst noch Eure Kosten für die Kaltmiete abziehen. Abzugsfähig sind weiterhin die Kosten für Heizung (ohne Kosten der Warmwasserbereitung - bei Zentralheitung mit Warmwasserbereitung jönnen nur 88% der Heizkosten berücksichtigt werden), Gas (nur zur Beheizung!), Wasser, Abwasser, Müll und etwaige Hauskosten, die der Vermieter auf alle Mietparteien umlegt. Glück habt Ihr wohl, wenn Euer Vermieter einen Pauschalmietpreis "all inclusive" vereinbart hat, da wird sich wohl niemand die Mühe machen, das auseinanderzudividieren (oder etwa doch!?) ... Weiter dürft Ihr von Eurem Einkommen noch - falls Ihr nicht über Eure Eltern versichert seid - die Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Was dann übrigbleibt muss unter dem 1,5-fachen des Sozialhilfesatzes liegen.

Wohnt Ihr in einer Lebensgemeinschaft, dann muß nur einer GEZ anmelden, da hier die Rundfunkgeräte im allgemeinen gemeinsam genutzt werden. Allerdings dürfte es bei der GEZ-Befreiung Schwierigkeiten geben, da beide Einkünfte zählen.

In einer "klassischen" Wohngemeinschaft (ohne "Pärchen" ;-) sieht es genau genommen anders aus: Jedes Mitglied ist im Sinne der GEZ ein eigener Privathaushalt muss seine eigenen Rundfunkgeräte anmelden und bezahlen. Eine Ausnahme wäre, wenn die Geräte gemeinschaftlich in einem Raum genutzt werden. (Einer meldet diese mit seinen eigenen Geräten an, alle anderen Mitbewohner müssen Ihre eigenen Zweitgeräte extra anmelden.)

Die derzeitige GEZ-Gebühren betragen
... für Hörfunk: 5,32 EUR
... für Fernsehen: 16,15 EUR
... für Hörfunk und Fernsehen: 16,15 EUR

Die Gebührenbefreiung könnt Ihr bei der jeweilig zuständigen Behörde (im allgemeinen das Sozial- oder Bürgeramt) beantragt.

Für den Antrag braucht Ihr:

* Eure Immatrikulationsbescheinigung,
* Euren Mietvertrag und den Nachweis der aktuellen Miethöhe (steht im Mietvertrag oder auf Kontoauszügen),
* bei eigener Krankenversicherung die Nachweise der Beiträge (Bescheinigung der Krankenkasse oder Kontoauszug),
* Einkommensnachweise (ggf. BAföG-, Lohnbescheinigung, Bescheinigung der Unterhaltszahlung der Eltern)
* falls vorhanden: Kundennummer bei der GEZ


Damit Euer Antrag nicht wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt wird (z. B. weil das Einkommen zu gering für den eigenen Unterhalt ist), solltet Ihr darauf achten, dass von den Einkünften nach Abzug der Kaltmiete noch mehr als der Sozialhilfesatz übrigbleibt (s.o.), allerdings eben auch nicht mehr als das 1,5-fache davon (je nach Bundesland zwischen 423 und 445 Euro - Stand 2004!).

Rechtsgrundlage

Immer wieder wird die Frage nach der Rechtsgrundlage der hier vorgestellten Regelungen gefagt. Wie so oft, ist es ein ganzes Bündel von Gesetzen, die ineinander spielen.

Zunächst gibt es den "Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)" (Link führt auf PDF beim Bayerischen Rundfunk). In § 6 steht dort u.a., dass Gebührenbefreiung aus "sozialen Gründen" möglich sind. Die Details dazu sollen die Landesregierungen durch Rechtsverordung regeln. Wobei diese möglichst bundesweit übereinstimmen sollen. Auch ist ausdrücklich erwähnt, dass die Befreiung "nur auf Antrag und befristet gewŠhrt" wird.

Die Detail-Regelung mit dem 1,5-fache des Sozialhilfesatzes findet sich in den angesprochenen Rechtsverordnungen. Sie laufen unter dem Namen "Verordnungen über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht". Dort ist in § 1 genauer gefasst, wer von den Gebühren befreit wird. Für Studierende kommt i.a. nur Absatz 1, 7. in Frage (Details siehe oben).

Zukünftige Regelung (voraussichtlich ab 01.04.2005)

In den gerade in Abstimmung befindlichen Änderungen zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag soll in Zukunft direkt geregelt werden, wer von der Rundfunkgebühr befreit werden kann. Damit wird es in Zukunft für BAföG-EmpfängerInnen leichter: Sie sind ausdrücklich genannt. Für Studierende, die kein BAföG (mehr) erhalten, wird's dafür um so schwieriger. Denn wer nicht unter die ausdrücklich genannten Gruppen fällt (und Studierende sind eben nicht genannt), kann sich höchstens auf einen "besonderen Härtefall" berufen und das dürfte nicht so leicht sein.

In Zukunft soll der Antrag offenbar direkt bei der Landesrundfunkanstalt gestellt werden, nicht mehr beim Sozialamt.

Antrag abgelehnt?

Oft hört man davon, dass Studierenden die GEZ-Befreiung verwehrt wird. Meist liegt dies daran, dass die Behörden bei der Berechnung des Einkommens von der Düsseldorfer Tabelle ausgehen. Diese zeigt, wieviel Unterhalt Eltern einen für ihr Kind aufbringen sollten (Richtwert). Meist wird daher vorausgesetzt, dass Studierende mindestens 600 EUR erhalten. Wurde mit diesem fiktiven Einkommen gerechnet, sollte Widerspruch* eingelegt werden (Fristen beachten!). Dieser wird zwar dann auch meist abgelehnt, aber nun besteht die Möglichkeit Klage* beim örtlichen Verwaltungsgericht einzulegen. Es gibt bereits ein positives Urteil des VG Göttingen (Aktenzeichen: 2 A 2212/98, Urteil vom 10.12.1998) in dem steht: "Maßgeblich sind allein tatsächliche Einkünfte. Es kommt weder auf etwaige Unterhaltsansprüche des Klägers gegen seine Eltern noch auf das Einkommen seiner Eltern an."

*Der Widerspruch gegen den Bescheid ist kostenfrei. Für die Klage vor dem Verwaltungsgericht fallen ebenfalls keine Kosten an. Sollte seitens des Klägers (der Student) ein Anwalt eingeschaltet worden sein, kann beim örtlichen Amtsgericht ein Rechtsberatungsschein für die erste Beratung beantragt werden. Zur Deckung weitere Anwaltskosten können bedürftige Studenten Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Worauf noch geachtet werden sollte ...

Achtung: Ein Antrag auf GEZ-Befreiung muss regelmäßig erneuert werden! (Gültigkeit steht auf der Durchschrift des Antrags, GEZ erinnert nicht unbedingt rechtzeitig!)

Bei einem Umzug oder Kontowechsel nicht vergessen, der GEZ die neue Adresse / das neue Konto mitzuteilen. Wenn ihr nämlich aus diesem Grund eine Zeit lang die Gebühren nicht zahlt, wird das ziemlich teuer, wenn ihr das dann (sobald die GEZ euch wieder gefunden hat) nachzahlen müsst. Denn dann müsst ihr auch recht hohe Mahngebühren tragen.


@großer
:P

Dieser Beitrag wurde von born2flame bearbeitet: 15. November 2004 - 19:46


#6 Mitglied ist offline   Untot 

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geschrieben 15. November 2004 - 20:48

1000 dank für eure Antworten
besonders für die ausführliche Antwort von born2flame
ich schaue mal was wir machen und lass mir alles nochmal durch den kopf gehen
thx :P

#7 Mitglied ist offline   monK 

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geschrieben 16. November 2004 - 07:52

Hallo,

wenn du noch Schüler bist musste nix zahlen. Habe ich bisher auch immer gemacht. Naja stimmt ja auch noch. Aber ich wurde nie gefragt ob ich denen dafür einen beweis haben.
Das was ich sch**** finde ist das die mich auch immer anschreiben. Aber meine Freundin und mehrer andere Kollegen wurden von dehnen noch nicht angeschrieben.

#8 _P-FREAK_

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geschrieben 16. November 2004 - 20:51

Folgende Sachen möchte ich noch beitragen:

1. Niemand ist verpflichtet auf Post von der GEZ zu antworten.
2. Niemand ist verpflichtet, der GEZ gegenüber persönliche Angaben zu machen.
3. Gebührenfander haben kein Recht das Grundstück/Wohnung zu betreten.
4. Jeder Bürger hat das Recht auf kostenlose Informationen (BGB).
5. Der Gebühreneinzug der GEZ widerspricht dem EU-Recht.
6.
7.

#9 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 16. November 2004 - 21:00

Zitat

Einfach ignorieren und in den Rundordner (Papierkorb)!


ACK^10

Bei mir kam der erste Brief, zwei Wochen nach dem Einzug in meine ehemalige Studi-Bude. Hab ich mal "vergessen" zu antworten. Ein halbes Jahr später kam noch mal ne Erinnerung - da wahr ich leider zu beschäftigt(ja, so ist die Welt)
Danach kam nie wieder was, das ist jetzt ~3 Jahre her.
Nachdem ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin, kam wieder so ein Wisch - leider wahr ich nicht da, und sie hat ihn am selben Tag ausgefüllt und abgeschickt(ich könnt sie heut noch dafür schlagen).

#10 Mitglied ist offline   fish 

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geschrieben 16. November 2004 - 21:14

Zitat (ph030: 16.11.2004, 21:00)

ACK^10

Bei mir kam der erste Brief, zwei Wochen nach dem Einzug in meine ehemalige Studi-Bude. Hab ich mal "vergessen" zu antworten. Ein halbes Jahr später kam noch mal ne Erinnerung - da wahr ich leider zu beschäftigt(ja, so ist die Welt)
Danach kam nie wieder was, das ist jetzt ~3 Jahre her.
Nachdem ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin, kam wieder so ein Wisch - leider wahr ich nicht da, und sie hat ihn am selben Tag ausgefüllt und abgeschickt(ich könnt sie heut noch dafür schlagen).
<{POST_SNAPBACK}>

kann man das dann nicht wieder "kündigen"? ;( oder is das dann nich mehr möglich?
btw:wie viel GEZ-gebühren bezahlt man denn im monat?kommt das auf die zahl der fernseher etc. an oder wie is das? ;(

#11 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 16. November 2004 - 22:03

Zitat

kann man das dann nicht wieder "kündigen"?


Rein theoretisch schon, praktisch lassen die dich aber nicht so einfach ziehen. Die kommen dann mit Argumenten wie "Wir glauben, dass sie noch einen Fernseher besitzen, also müssen sie zahlen", etc.
Anmelden kann man sich übrigens online, abmelden geht nur auf dem normalen Postweg!
;(

Zitat

wie viel GEZ-gebühren bezahlt man denn im monat?


Dass sind ~16€/Monat, weiß nur dass es bei uns knapp 50€/viertel Jahr sind.

Zitat

kommt das auf die zahl der fernseher etc. an oder wie is das?


Nein, du zahlst nur für ein TV, egal wieviele du hast. Ebenso ist es mit Radio. Dann gibst da noch das "Kombinations-Spar-Angebot" aus beidem.
Übrigens wollen die ja auch Geld für Autoradios, Handy mit Radio-Tuner, selbst für diese billigen(1-5€ teuren) Radios vom ALDI wollen die Kohle, und wofür? Dass ich mir exklusiv im dt. Fernsehen anschauen kann, was unsere Nationalelf verbockt, um mich danach beim Musikantenstadl entspannen zu können!?
Das einzig sinnvolle, dass mir einfällt ist die Tagesschau!

#12 _P-FREAK_

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geschrieben 16. November 2004 - 22:12

Der Beitrag von born2flame klingt, als wäre er Mitarbeiter bei der GEZ. ;(

#13 Mitglied ist offline   Untot 

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geschrieben 17. November 2004 - 08:10

re
p-freak
danke für deine antwort
werden jetzt erstmal nicht zahlen,
im Brief stand halt gleich das wenn wir nicht Antworten eine strafe von 1000 eur + die monatlichen kosten auf uns zukommen könnte.

Wir sind beide schüler, wir werden nun erstmal nichts zurück schicken.
Danke für eure Antworten ;(
Wenigstens das erledigt ...
Schönen tag noch
gruss
alex

Dieser Beitrag wurde von Untot bearbeitet: 18. November 2004 - 10:58


#14 Mitglied ist offline   Untot 

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geschrieben 16. Dezember 2004 - 08:13

Hi
Gestern bekamen wir wieder einen Brief der GEZ
Wir werden wieder nicht Antworten und mal abwarten, hoffe das geht klatt, aber nachem was ihr so geschrieben habt sollte es ja *hoff*

Dieser Beitrag wurde von Untot bearbeitet: 16. Dezember 2004 - 08:14


#15 Mitglied ist offline   Ich 

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geschrieben 16. Dezember 2004 - 08:35

@born2flame: Kannst du mal die Quelle posten wo du den Text her hast? Ich würde gerne die verlinkungen die beim copy&paste verloren gegangen sind lesen :unsure:

@untot: ich schließe mich dem Rest hier an, dass es absolut legitim ist, wenn du die Briefe einfach nicht beachtest und selbst wenn dir der Druck irgendwann zu groß wird, meld einfach ein Radio für 5 Euro im Monat an, dann hast du auch Ruhe soweit ich weiß....

Nachdem ich jetzt auch eine Weile GEZ gezahlt habe und nun wieder abgemeldet habe bin ich nämlich einer von denen, die bestätigen können: Wenn du einmal drin bist, kommst du ohne Anwalt nicht wieder raus. Nach der Abmeldung musste ich mir wilde Behauptungen der GEZ gefallen lassen und einen GEZ "Vertreter" durch freundliches ableinen meines Hundes des Grundstückes verweisen. Den Mann habe ich bei meinem Gang zum Anwalt gleich wegen Hausfriedensbruch verklagt, weil er (was meine Freundin sehr gut bezeugen kann) nach dem öffnen der Tür einfach ungefragt an uns vorbei in den Flur flutschte und auf diesem Wege zwei Tonglocken von der Wand riß, die meine Freundin nunmal sammelt...

Meldet ein Radio an und um Gottes Willen lasst bloß die Finger vom Bankeinzug... zahlt die Rechnungen erst nach der dritten Mahnung und dann 5 Cent zu viel, oder mal pünktlich und unter Abzug von 2% Skonto ;(

Ich
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