Online-Preisvergleich für Zahnarztpatienten untersagt
"2te-Zahnarztmeinung.de" unterliegt in erster Instanz
Die Preisvergleichsplattform 2te-zahnarztmeinung.de, die es Patienten erlaubt, Kostenvoranschläge bzw. den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes ins Netz zu stellen, um Angebote anderer Zahnärzte einzuholen und die Preise zu vergleichen, hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen.
Die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) haben vor dem Landgericht München erfolgreich gegen das Webportal 2te-zahnarztmeinung.de geklagt, berichtet der Spiegel. Die Seite habe "gezielt einen unkollegialen Preiskampf" entfacht und stifte "zum Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften" an, klagten die KZVB-Vorstände laut des Magazins.
Das Landgericht München gab dem Kläger Recht. Holger Lehmann, Inhaber des Portals, sieht den Entscheid als "Ohrfeige für preisbewusste Patienten, aber auch für wettbewerbsfreudige Zahnärzte".
Nicht nur die Patienten, sondern auch die Krankenversicherungen dürften sich über das Urteil nicht freuen. Teilweise könnten die Kosten "um mehr als 80 Prozent reduziert werden", so Klaus Böttcher von der Kaufmännischen Krankenkasse gegenüber dem Spiegel.
Lehmann kündigte an, in Berufung zu gehen. Er erwartet, dass sich der Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof hinziehen wird. Zum Redaktionsschluss dieses Artikels war die Plattform 2te-zahnarztmeinung.de weiterhin online zu erreichen. Lycos kooperiert mit dem Portal seit längerem.
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Armes Deutschland, man schämt sich hier zu wohnen...
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